Altersvorsorgedepot oder Riester: Was ist besser?

Welche Unterschiede bei Förderung, Kosten und Garantien für den Vergleich wichtig sind.

Von Christian Torringen, Allianz Vertretung · Stand: 18.10.2026

Ob ein Altersvorsorgedepot oder ein bestehender Riester-Vertrag für Sie besser passt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Reform verändert die geförderte private Altersvorsorge ab 2027. Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden. Für den Vergleich zählen deshalb die konkrete Förderung, die Kosten, die Garantien und Ihre persönliche Ausgangslage. Eine Kündigung oder ein Wechsel sollte erst nach einer individuellen Prüfung erfolgen.

Warum lässt sich die Frage nicht mit Ja oder Nein beantworten?

Die Frage klingt einfach, führt aber schnell in die Irre. „Besser“ kann bei Altersvorsorge sehr Unterschiedliches bedeuten: mehr staatliche Förderung, niedrigere Kosten, ein anderer Umgang mit Garantien oder schlicht mehr Klarheit für die eigene Planung. Deshalb hilft ein reiner Namensvergleich meist nicht weiter.

Die Reform gestaltet die Förderung und die Produkte der privaten Altersvorsorge ab 2027 neu. Das beschreiben sowohl die Bundesregierung als auch die Verbraucherzentrale. Das Altersvorsorgedepot ist dabei ein Bestandteil der neuen Produktwelt. Ein bestehender Riester-Vertrag und ein neues Depotangebot sollten deshalb anhand ihrer jeweiligen Eigenschaften verglichen werden.

Bei einem vorhandenen Vertrag beginnt der Vergleich mit den bereits vereinbarten Leistungen und Bedingungen. Bei einem neuen Angebot muss zunächst geklärt werden, welche Eigenschaften und Kosten tatsächlich vorgesehen sind. Der Name eines Produkts allein beantwortet diese Fragen nicht. Entscheidend ist, was Sie benötigen und was ein konkreter Vertrag bietet.

Die sachliche Antwort lautet daher: Es kommt darauf an, welche Frage Sie eigentlich klären möchten. Für manche ist die Förderung der wichtigste Punkt. Andere achten stärker auf Kosten oder auf den Unterschied zwischen einem Modell ohne Garantie und einem bestehenden Vertrag.

Welche Unterschiede nennen die Reforminformationen bei Garantie und Kosten?

Ein zentraler Unterschied betrifft die Garantie. Für das Standarddepot ist keine Garantie vorgesehen. Die Bundesregierung spricht von einer Öffnung der steuerlichen Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Auch die Verbraucherzentrale schreibt, dass eine Garantie hier nicht vorgesehen ist.

Ein Modell ohne Garantie muss im Beratungsgespräch anders eingeordnet werden als ein Vertrag, der Garantien enthält. Wie wichtig Ihnen eine solche Zusage ist, gehört deshalb zu den zentralen Fragen des Vergleichs. Eine fehlende Garantie lässt für sich genommen noch keine allgemeine Bewertung für alle Sparer zu.

Für das Standarddepot wird eine Kostenobergrenze von 1,0 Prozent genannt. Die Verbraucherzentrale präzisiert diese als Effektivkostenquote pro Jahr. Die Bundesregierung bestätigt die Begrenzung auf 1,0 Prozent beim Standarddepot. Beim Vergleich sollten Sie sich die konkreten Kosten und die dafür verwendete Kennzahl erklären lassen. Die genannte Grenze ist kein pauschaler Kostendeckel für sämtliche Altersvorsorgeprodukte.

Wichtig bleibt trotzdem: Weder die Aussage „ohne Garantie“ noch die Aussage „1,0 Prozent Kostenobergrenze“ beantwortet für sich allein die Frage, was besser ist. Sie helfen nur dabei, die Unterschiede sauber zu benennen.

Wie wird die staatliche Förderung beschrieben?

Die beschriebene Grundzulage hängt von der Höhe des Eigenbeitrags ab. Auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag entfallen 50 Prozent Zulage. Auf den darüber liegenden Beitragsanteil bis zu einem gesamten Jahresbeitrag von 1.800 Euro entfallen 25 Prozent. Bundesregierung und Verbraucherzentrale erläutern diese Staffel.

Die maximale Grundzulage nach dieser Staffel beträgt 540 Euro pro Jahr. Sie wird bei 1.800 Euro Jahresbeitrag erreicht. Der Betrag von 540 Euro ist somit kein gleich hoher Zuschuss für jede Einzahlung. Wer weniger einzahlt, kann nach dieser Staffel eine geringere Grundzulage erhalten. Die persönliche Förderberechtigung muss zusätzlich geprüft werden.

Ein Beispiel für die höchste Förderstufe: 150 Euro Eigenbeitrag im Monat ergeben 1.800 Euro im Jahr. Auf die ersten 360 Euro entfallen 180 Euro Grundzulage. Der weitere Beitragsanteil beträgt 1.440 Euro. Davon sind 25 Prozent weitere 360 Euro Grundzulage. Zusammen ergeben sich 540 Euro Grundzulage im Jahr.

Das Beispiel zeigt die Rechnung innerhalb der beschriebenen Staffel. Es ist weder eine Renditeprognose noch eine Zusage, dass Sie persönlich diesen Betrag erhalten. Beim Vergleich mit einem bestehenden Vertrag sollte die Förderung anhand Ihrer tatsächlichen Beiträge und Voraussetzungen betrachtet werden.

Welche Rolle spielt die Kinderzulage im Vergleich?

Für Familien ist die Kinderzulage ein eigener Vergleichspunkt. Bundesregierung und Verbraucherzentrale nennen eine volle Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Dieser Höchstbetrag kommt als weiterer Bestandteil der Förderung in Betracht.

Aus dem Höchstbetrag allein lässt sich die persönliche Gesamtförderung nicht bestimmen. Im Beratungsgespräch sollten Sie deshalb gesondert klären, ob und in welcher Höhe eine Kinderzulage in Ihrer Situation berücksichtigt werden kann. So werden Grundzulage und Kinderzulage im Vergleich nicht vermischt.

Für die Entscheidung ist außerdem der gesamte Vertrag zu betrachten. Eine hohe mögliche Zulage beantwortet noch nicht die Fragen zu den Kosten oder zu einer Garantie. Diese Punkte sollten gemeinsam mit der Förderung besprochen werden. Einzelne Zahlen aus einer Übersicht reichen für eine persönliche Entscheidung nicht aus.

Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge?

Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden. Diese Aussage wird von Bundesregierung und Verbraucherzentrale übereinstimmend genannt. Wer bereits einen Vertrag hat, sollte deshalb zunächst dessen Eigenschaften und Bedingungen sichten, bevor eine Änderung erwogen wird.

Damit verschiebt sich auch die eigentliche Vergleichsfrage. Es geht nicht nur um „alt gegen neu“, sondern oft zuerst um die Einordnung: Was bedeutet die Reform überhaupt, und was bleibt beim bestehenden Vertrag unverändert? Diese Trennung hilft, vorschnelle Schlüsse zu vermeiden.

Gerade deshalb ist ein sauberer Vergleich sinnvoll. Das neue System wird als Reform der privaten Altersvorsorge beschrieben. Gleichzeitig können Altverträge weiterlaufen. Wer bereits Riester nutzt, stellt deshalb andere Fragen als jemand, der sich erst jetzt mit staatlich geförderter privater Altersvorsorge beschäftigt.

Unterm Strich ist die Frage „Was ist besser?“ nur dann hilfreich, wenn man sie in Einzelfragen zerlegt: Welche Förderung wird beschrieben? Welche Rolle spielen Garantie und Kosten? Und was bedeutet die Möglichkeit, einen bestehenden Riester-Vertrag weiterzuführen? Erst daraus entsteht ein belastbarer Vergleich.

Häufige Fragen

Ist das Altersvorsorgedepot automatisch besser als Riester?

Nein. Förderung, Kosten und Garantien müssen zusammen betrachtet werden. Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden. Ob ein bestimmtes Angebot zu Ihnen passt, erfordert einen individuellen Vergleich.

Kann ich meinen bestehenden Riester-Vertrag behalten?

Bestehende Riester-Verträge können nach den Informationen von Bundesregierung und Verbraucherzentrale weitergeführt werden. Prüfen Sie die Eigenschaften Ihres Vertrags, bevor Sie eine Änderung erwägen.

Erhält jeder dieselbe Grundzulage von 540 Euro?

Nein. Die beschriebene Grundzulage ist gestaffelt. Der Höchstbetrag von 540 Euro jährlich wird bei 1.800 Euro Jahresbeitrag erreicht. Für eine persönliche Förderung müssen die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sein.

Welche Kinderzulage nennen die Quellen?

Bundesregierung und Verbraucherzentrale nennen eine volle Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Ob und in welcher Höhe sie in Ihrem Fall berücksichtigt werden kann, sollte gesondert geprüft werden.

Quellen

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